
By Stephanie Tschersich
Das insolvenzrechtliche Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) führt zu der Frage, ob auch im Ertragsteuerrecht eine Reform zur Verbesserung der Sanierungschancen von Unternehmen notwendig wäre. Stephanie Tschersich arbeitet den Einfluss des Ertragsteuerrechts auf Unternehmenssanierungen heraus und nimmt eine Bewertung anhand eines politischen, rechtlichen und ökonomischen Anforderungsprofils vor. Bei den abschließenden Reformüberlegungen spricht sie sich für eine Verknüpfung von Insolvenz- und Steuerrecht aus.
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Der DebtEquity-Swap führt allerdings zu einem Kontrollverlust der Altgesellschafter, weshalb sich diese häufig dem Swap in den Weg stellen. 158 Bilanztechnisch handelt es sich beim Debt-Equity-Swap um einen Passivtausch. Anstelle der wegfallenden Verbindlichkeit erhöht sich entsprechend das Eigenkapital des Unternehmens, wogegen das Aktivvermögen unverändert bleibt. 159 Durch die gestiegene Eigenkapitalquote kann eine möglicherweise bestehende Überschuldung beseitigt oder gemindert werden. 160 Der Debt-Equity-Swap bekämpft auch die drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit, da ein Abfluss liquider Mittel durch den Entfall der laufenden Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen verhindert wird und durch die freiwerdenden finanziellen Mittel andere Verbindlichkeiten beglichen werden können.
22 Teil I Grundlagen der Untersuchung C. Unternehmenssanierung Nachdem nun geklärt worden ist, wie ein Unternehmen in eine Krise gerät, gilt es im Folgenden zu untersuchen, wie es da wieder herauskommt. Aus den finanziellen Krisensymptomen ergeben sich die notwendigen von den Kapitalgebern zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen, wobei zu hinterfragen ist, wann sich die Kapitalgeber überhaupt für eine Sanierung entscheiden. Sofern das Unternehmen insolvent ist, besteht die Möglichkeit der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens.
Deutlich kürzer sein, als die längste Laufzeit der im Prognosezeitpunkt bestehenden Zahlungsverpflichtung. 34 Nach Ansicht des BGH müsse in dem Prognosezeitraum eine nachweisbare Liquiditätslücke von mehr als 10% entstehen. 35 Der Schuldner muss eine Planbilanz, Plan-GuV und einen Finanzplan aufstellen, um seine drohende Zahlungsunfähigkeit ermitteln und belegen zu können. 36 Die Planbilanz beinhaltet eine Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva des Schuldnerunternehmens auf einen künftigen Stichtag und gibt Aufschluss über die Entwicklung der Vermögenslage des Unternehmens im Verlauf der Planungsperiode.